Notarin Anne-Kathrin Gezork

Als Notarin bekleide ich ein öffentliches Amt und bin für Sie tätig im Rahmen von Beurkundungen jeglicher Art, Beglaubigungen von Unterschriften sowie Abschriften.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist eine Beurkundung vorgesehen, darüber hinaus kommt der notariellen Urkunde eine besondere Beweiskraft zu.

Als Notarin bin ich zur Neutralität verpflichtet. Im Rahmen der Erstellung von Verträgen helfe ich Ihnen, eine Ihrem Willen entsprechende Regelung zu finden, die gestaltende und streitvermeidende Wirkung hat.

Insbesondere berate und beurkunde ich in folgenden Angelegenheiten:

 

  • Beglaubigungen jeder Art
  • Immobiliengeschäfte (Grundstückskaufvertrag, Übertragungsverträge, beispielsweise im Rahmen von Trennung und Ehescheidung, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken)
  • Familienrechtliche Vereinbarungen (Eheverträge, Trennungs-und Scheidungsfolgenereinbarungen, Verträge zwischen nichtehelichen Partnern)
  • Erbrechtliche Verfügungen (Testament, Erbvertrag usw.)
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen