Selbstverständnis

Eine Ehescheidung ist ein belastendes Ereignis für alle Beteiligten. Als Fachanwältinnen versuchen wir, Sie in dieser schwierigen Situation so zu begleiten, dass die Bedürfnisse der Familie und im Besonderen der Kinder bestmöglich berücksichtigt werden. Wir bieten neben unserer juristischen Expertise auch umfangreiche Erfahrung in der Beratung und psychologischen Begleitung. 


Im ersten Schritt geht es darum, die Ziele und Absichten unserer Mandantinnen und Mandanten zu erfassen. Im nächsten Schritt versuchen wir, zwischen den beteiligten Eheleuten oder nichtehelichen Partnern eine einvernehmliche Regelung zu sämtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen zu erzielen. Hierbei hilft es auch, dass wir in der Anwaltschaft gut vernetzt sind und in geeigneten Fällen auch schon einmal zum Telefon greifen können, um eine rasche pragmatische Lösung zu finden. Auch außergerichtliche Gespräche am runden Tisch mit der Gegenpartei können geeignet sein, um eine Einigung zu erzielen. Wir nehmen auf Wunsch für Sie auch gerne an Gesprächen mit einem Mediator/einer Mediatorin oder an einer gerichtsnahen Mediation bei den Familiengerichten und Oberlandesgerichten teil. 

Kommt ein Einvernehmen außergerichtlich nicht zustande, vertreten wir selbstverständlich Ihre Interessen auch konsequent vor Gericht. Wir weisen ausführlich auf das in jedem gerichtlichen Verfahren liegende Kostenrisiko und die jeweils anfallenden Gebühren hin.

Zu unserem Selbstverständnis gehört eine gewissenhafte Aufarbeitung der jedem einzelnen Rechtsfall zugrunde liegenden Tatsachen und Rechtsprobleme sowie eine gründliche und engagierte auf das einzelne Mandat abgestimmte Interessenvertretung.